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Dienstag, 22. Mai 2007

Die Maßnahmen gegen unerwuenschte Telefonwerbung werden verschaerft

Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erwies sich in der Vergangenheit als nicht ausreichend wirkungsvoll.


Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erwies sich in der Vergangenheit als nicht ausreichend wirkungsvoll. Viele Firmen setzen sich darüber hinweg und belästigen in zunehmendem Maß die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nachteiligen Folgen für Firmen, die im Rahmen des Zulässigen werben.

"Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden", so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos. "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten", sagte der Bundesminister. Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt unterdrückt, soll mit einem Bußgeld belegt werden können. Mit der geplanten Maßnahme soll den Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Anrufern, die unerwünschte Werbeanrufe tätigen, wirksam begegnet werden.

"Mit der nun geplanten Verschärfung der Sanktionen und der damit verbundenen abschreckenden Wirkung wird Missbräuchen bei der Telefonwerbung effektiver begegnet", so Bundesminister Glos.

Bundesminister Glos begrüßt im Interesse des Verbraucherschutzes und mit Blick auf seriös werbende Firmen die Ankündigung von Bundesministerin Zypries, Verstöße gegen das Verbot der unerwünschten Telefonwerbung zukünftig mit einem Bußgeld ahnden zu wollen.

Das von der Bundesregierung geplante Maßnahmenbündel soll die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Belästigungen und die seriöse Werbewirtschaft vor schwarzen Schafen schützen. "Die Unternehmen selbst haben großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber", zeigt sich Glos überzeugt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie




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