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Donnerstag, 1. Juni 2006

Die GmbH Gruendung soll vereinfacht werden

„Viele der vorgeschlagenen Deregulierungen und Modernisierungen werden seit langem diskutiert und dringend erwartet. Am Ende wird die GmbH, die - anders als die Aktiengesellschaft - lange Zeit nicht verändert worden ist, als moderne und attraktive Rechtsform weiter für den Mittelstand zur Verfügung stehen. Diese GmbH wird nicht den Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen scheuen müssen“, sagte Zypries weiter.

 

Der Entwurf wird den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme mit ausreichend Zeit für Diskussionen und Stellungnahmen zugeleitet. Außerdem soll der Entwurf auf dem Deutschen Juristentag im Herbst 2006 erörtert werden. Mit dem Regierungsentwurf ist daher erst Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten.

 

Hier finden Sie die geplante Änderungen kurz und übersichtlich:

  • Stammkapital: ist weiterhin zur Gründung erforderlich und wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Vor der Anmeldung muss die Hälfte eingezahlt werden.
  • keine Sicherheiten für den Restbetrag bei Ein-Personen-GmbHs erforderlich.
  • unverzügliche Entscheidung des Registerrichters über die Anmeldung. Gegebenfalls benötigte Genehmigung von Verwaltungsbehörden darf nachgereicht werden.
  • Beglaubigung per E-Mail Übersendung ans Handelsregister durch Notare und Einsichtnahme in Daten für jedermann übers Internet möglich.
  • zustellungsfähige Anschrift wird im Handelsregister eingetragen. Briefe der Gläubiger dürfen „öffentlich“ zugestellt (nur Bekanntgabe der Hinterlegung)
  • Gesellschafter:  nur, wer in die entsprechende Liste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Erleichtert den „gutgläubigen“ Erwerb von Anteilen, insbesondere bei älteren GmbHs.
  • Ausland: Verlegung des Unternehmen ins Ausland möglich.
  • Darlehen an eigene Firma: von Rechtsprechung aufgestellte Vorgaben werden vereinfacht oder entfallen. Konzerninterne Liquiditätsströme (Cash Pools) werden erleichtert.
  • Insolvenzantrag kann von Teilhabern nicht mehr durch „Untertauchen“ oder Veräußerung an dubiose „Firmenbestatter“ umgangen werden.
  • Geschäftsführer werden stärker in die Pflicht genommen.




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