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Montag, 16. April 2007

BGH stärkt die Kundenrechte bei Haustürgeschäften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kundenrechte bei so genannten Haustürgeschäften weiter gestärkt. Danach muss der Vertreter den Kunden nicht nur über dessen Pflichten sondern auch über die Rechte umfassend und verständlich aufklären.


Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kundenrechte bei so genannten Haustürgeschäften weiter gestärkt. Danach muss der Vertreter den Kunden nicht nur über dessen Pflichten sondern auch über die Rechte umfassend und verständlich aufklären.

Eine Widerrufsbelehrung ohne nähere Erklärungen sei rechtlich unwirksam, heißt es es einem veröffentlichten Urteil des VII. BGH- Zivilsenats. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung werde auch die festgelegte zweiwöchige Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss nicht wirksam. (AZ: VII ZR 122/06 - Urteil vom 12. April 2007).




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