Berufliche Fortbildung: Kosten nicht immer voll abzugsfähig
Berlin (dpa/tmn) - Berufliche Fortbildungen oder Umschulungen sind nicht in jedem Fall steuerlich voll abzugsfähig: Wer zuvor keine Lehre oder kein Studium beendet hat, muss sich auf Probleme bei der Anerkennung dieser weiteren Bildungsmaßnahmen einstellen.
Berlin (dpa/tmn) - Berufliche Fortbildungen oder Umschulungen sind nicht in jedem Fall steuerlich voll abzugsfähig: Wer zuvor keine Lehre oder kein Studium beendet hat, muss sich auf Probleme bei der Anerkennung dieser weiteren Bildungsmaßnahmen einstellen.
Das teilt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin mit. Denn die Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmer sie als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen können, ist eine abgeschlossene Erstausbildung. Das gilt etwa auch für Zweit- oder Zusatzstudien oder für Meisterkurse.
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