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Stichwörter: KaufvertragKaffeefahrt
Donnerstag, 24. Januar 2008

Bei Kaffeefahrten auf richtiges Datum im Kaufvertrag achten

Bonn (dpa/tmn) - Kaufen Senioren ein Produkt auf einer Kaffeefahrt, sollten sie auf das eingetragene Datum im Kaufvertrag achten. Es sei schon vorgekommen, dass Betrüger ein zurückliegendes Datum angaben, um das zweiwöchige Widerrufsrecht zu umgehen.


Darauf weist die Deutsche Seniorenliga in Bonn hin. Grundsätzlich habe jeder Verbraucher das Recht, von Verträgen, die auf Kaffeefahrten und bei Verkaufspartys abgeschlossen wurden, innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten. Nur wenn die Ware weniger als 40 Euro kostet und sofort bezahlt wird, sei der Widerruf ausgeschlossen.




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