Bei Kauf auf Messe schlechte Karten für Widerruf
Leipzig (dpa/tmn) - Wer auf einer Messe Waren kauft, kann diese häufig nicht ohne weiteres zurückgeben. Für einen Widerruf sei bei Messen grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Freizeit- oder der Verkaufscharakter der Veranstaltung im Vordergrund steht.
Leipzig (dpa/tmn) - Wer auf einer Messe Waren kauft, kann diese häufig nicht ohne weiteres zurückgeben. Für einen Widerruf sei bei Messen grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Freizeit- oder der Verkaufscharakter der Veranstaltung im Vordergrund steht.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. So können Verträge, die auf einer Freizeitveranstaltung geschlossen werden, vergleichsweise einfach widerrufen werden - sie seien wie ein Haustürgeschäft einzustufen.
«Verbraucher können also innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich den Widerruf erklären oder die Ware zurückschicken», sagte Juristin Bettina Dittrich. Überwiegt aber der Verkaufscharakter einer Messe, bestehe für dort geschlossene Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht. «Es gelten dann die Bestimmungen des Kaufvertrags. Und der sieht häufig eben kein Widerrufsrecht vor.»
So sei zum Beispiel bei der derzeit stattfindenden Grünen Woche in Berlin (18. bis 27. Januar) davon auszugehen, dass trotz vieler Unterhaltungsangebote der Verkauf im Vordergrund steht - das habe der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung geklärt.
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