Abzocke im Internet - Ungerechtfertigte Forderungen nicht bezahlen
Grundsätzlich ist ein Vertrag mit Minderjährigen laut Lampmann zunächst «schwebend unwirksam». Er gilt erst dann, wenn die Eltern ausdrücklich zugestimmt haben. Zwar gibt es den so genannten Taschengeldparagrafen, demzufolge auch Kinder mit ihrem Taschengeld selbstständig einkaufen können. «Der besagt aber nur, dass man sich beim Büdchen um die Ecke was Süßes kaufen kann», so Rechtsanwalt Lampmann. Verträge, die den Käufer langfristig binden wie Abos oder Ratenzahlungen seien davon keinesfalls gedeckt.
Selbst wenn Kinder oder Jugendliche sich im Internet Waren bestellen, brauchen sie sich im Ernstfall keine Sorgen zu machen. «Das Päckchen nicht aufmachen und zurückschicken», rät Christine Feil, Internetexpertin des Deutschen Jugendinstituts in München. Selbst wenn Jugendliche bei einer Internetauktion bieten, können sie laut Lampmann nicht belangt werden. Der Verkäufer müsse sich eben ausdrücklich vergewissern, dass er es mit einem Erwachsenen zu tun hat.
Eigentlich sollten «Abzocker» also keine Chance haben. Das Problem ist nur, dass gerade Jugendliche sich oft einschüchtern lassen. «Viele Kids zahlen heimlich», hat Rechtsanwalt Lampmann beobachtet - gerade wenn sie das Klingelton-Abo vielleicht unbemerkt von Papas PC aus gebucht haben.
Martialische Mahnschreiben verschicken beispielsweise die Betreiber von Internetseiten, die ahnungslose Surfer damit ködern, ihnen die Lebenserwartung zu berechnen. Wer die im Kleingedruckten angegebenen Kosten von etwa 30 bis 60 Euro pro Test nicht zahlen will, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin mit Inkassoforderungen eingeschüchtert. «Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen», so die Berliner Verbraucherschützer.
Auch in diesem Fall raten die Experten jedoch dazu, die Zahlung zu verweigern und schriftlich den Ansprüchen zu widersprechen. Erst wenn Post vom Gericht kommt, worauf es die «Abzocker» allerdings nicht anlegten, bestehe Handlungsbedarf. «Die Eltern müssen nur mutig sein», rät Christine Feil vom Jugendinstitut. Sie sollten mit ihren Kindern allerdings auch rechtzeitig besprechen, was für Konsequenzen Bestellungen im Internet haben können.
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