Abzocke im Internet - Ungerechtfertigte Forderungen nicht bezahlen
Düsseldorf/München (dpa/gms) - Sie versprechen Hilfe bei den Hausaufgaben, bieten Intelligenztests an oder werben mit Gewinnspielen und Gratis-SMS: Entsprechende Seiten im Internet sehen zunächst ganz harmlos aus.
Düsseldorf/München (dpa/gms) - Sie versprechen Hilfe bei den Hausaufgaben, bieten Intelligenztests an oder werben mit Gewinnspielen und Gratis-SMS: Entsprechende Seiten im Internet sehen zunächst ganz harmlos aus.
Doch wer sich bei diesen Angeboten anmeldet, erhält oft schnell eine dicke Rechnung - unbemerkt hat man einen Vertrag mit den Betreibern geschlossen. Betroffen von solcher «Abzocke» sind oft Kinder und Jugendliche. Doch auch wenn sie oder die Eltern durch Mahnungen eingeschüchtert werden sollen: Zahlen muss laut Experten trotzdem niemand.
Noch vor einiger Zeit sorgten vor allem durch unbemerkte Einwahlprogramme - so genannte Dialer - verursachte horrende Rechnungen für Ärger. Inzwischen aber haben unseriöse Anbieter die Abo-Masche entdeckt, sagt Heiko Wichelhaus von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Auf einer Internetseite wird zum Beispiel mit 100 Gratis-SMS geworben, vielleicht in Verbindung mit einem Preisausschreiben.» Wer sich dort registriert, habe unversehens einen Vertrag abgeschlossen, etwa über ein Monatsabo für sieben Euro, zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus.
«Das sind dann schon 84 oder 168 Euro», sagt Wichelhaus. Zudem seien die SMS meist nur über das Internet versendbar - ein schlechtes Geschäft also. Ein anderer Trick sind teure Klingeltöne. Sie werden im Internet beworben und dann als Premium-SMS auf das Handy geschickt. «So eine Premium-SMS kostet meistens 1,99 Euro. Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel für einen Real-Ton zwei SMS notwendig sind», so der Experte. Oder dass WAP-Kosten dazukommen, die dann je nach Datenumfang oder Ladezeit berechnet werden - am Ende habe man dann einen Ton für sechs Euro bestellt.
Während das Geld beim einmaligen Klingelton wohl weg ist, gilt für alle ungewollten Abos: sofort kündigen und nicht bezahlen. Bei Erwachsenen stellt sich laut Wichelmann die Frage, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist - etwa dann, wenn der Käufer das Abo völlig unbeabsichtigt bestellt hat. Des weiteren gilt für alle Geschäfte im Internet oder per Telefon eine zweiwöchige Widerrufsfrist, erläutert Rechtsanwalt Arno Lampmann aus Köln. Und selbst wenn diese verstrichen ist, haben unter 18-Jährige einen Vorteil: «Sie sind nur beschränkt geschäftsfähig», sagt Lampmann.
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]






