abgemeldete PKW auf Eigentum
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Verfasst am: 16. 08. 07 [00:52]
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hhni.de
Dabei seit: 16.08.2007
Beiträge: 1
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Guten Abend,
eine WEG mit 200 Wohnungen + Gewerbe + mehr als 200 Tiefgaragenstellplätzen (zum Teil Duplex) erhält vom Bauamt die Aufforderung, dass Anhänger (zugelassen oder nicht) und PKW ohne Zulassung, die auf den (im Sondereigentum der Miteigentümer befindlichen) Tiefgaragenstellplätzen der Liegenschaft abgestellt sind, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und zu entfernen sind. Begründung:
die Rechtsgrundlage für unser Handeln ergibt sich aus dem § 44 (Garagen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellpl. für Fahrräder) der HBO in Verbindung mit der Stellplatzsatzung der Stadt Neu-Isenburg, § 11, Abs.1, Ziff 2.
Hiernach sind notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze nicht zweck zu entfremden. Das Abstellen von nicht angemeldeten Fahrzeugen, Anhängern und Booten widerspricht dieser Vorschrift, da die notwendigen Stellplätze dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
..wobei das Abstellen von Booten eine Übertreibung darstellt. Ein Miteigentümer hatte auf seinem Grund und Boden einen Trailer mit einem Jet Ski abgestellt.
Frage: Überblicke ich hier etwas nicht oder haben Saisonfahrzeuge und Anhänger keine Daseinsberechtigung mehr auf privatem Besitz innerhalb einer WEG in diesem Land? Es gibt keine besonderen bauamtlichen oder städtischen Auflagen bezüglich Garagenbenutzung für diese Liegenschaft.
Danke für jeden Kommentar
Grüße Andreas
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