Ab wann Festanstellung?
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Nachricht |
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Verfasst am: 27. 11. 06 [12:00]
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starlight
Themenersteller
Dabei seit: 22.11.2006
Beiträge: 4
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Hallo ihr Foris!
Nehmen wir einmal an, dass die Person A bei der Firma B monatlich einen neuen Vertrag bekommt, das sie jeweils nur befristet angestellt ist. Klar ist, dass die Firma glücklich über diesen leicht abzustoßenen Arbeitnehmer ist. Die Person B ist dankbar für jede Arbeit, da sie keine Ausbildung vorweisen kann und ansonsten schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt hätte.
Die Frage ist nun, ob dem Arbeitnehmer (Person A) bei der Firma B trotz mangelnder Ausbildung dennoch einen Anspruch auf Festeinstellung hätte? Immerhin läuft das jetzt schon seit 9 Monaten wie beschrieben...
Ich wäre euch dankbar für Tipps und Antworten!
starlight
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Verfasst am: 08. 12. 06 [10:50]
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Belmon
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 16
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Hallo Starlight,
also das ist echt mal nicht schlecht das es leute gibt die so etws machen, bzw. mit sich machen lassen wobei ich den arbeitnhmenr verstehen kann.
Nun Gut, also erstmal ist es total "egal " ob und weclhe Qulifikation der Arbeitnehmer hat, da dies in dem zusammenhang gar keine Rolle spielt.
es stellt sich nun die Frage ob diese Person "ordentlich " über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird oder evtl. als 400 € JOB.
Einen Anspruch auf Festeinstellung sehe ich hier überhaupt nicht, wohl den eine evtl. " Kündigungsfrist " welche dort zum tragen kommt, sofern der vetrag der beiden das hergibt.
Um die hier genaue Info´s zu erteilen benötige ich einfach mehr Info´s.
Schlage aber vor das du einfach , wenn es um dich geht, sowieso nen anwalt kontaktierst dem du das auch alles, inkl. des Vetrages vorlegen kannst, ich denke es geht hier um zu viel...
Gruß
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