Suche:

 A  |  B  |  E  |  G  |  P  |  S  |  T  |  V 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgehalten werden, welche Behandlung ein Patient wünscht, sollte er sich nicht mehr selbst dazu äußern können.

Eine solche Verfügung kann unter anderem lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung untersagen.

Neben der Patientenverfügung gibt es die Vorsorgevollmacht. Diese bringt nicht den eigenen Willen des Patienten zum Ausdruck, sondern ermächtigt einen Dritten, anstelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden - z.B. in Fällen, die die Patientenverfügung nicht regelt.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sinnvollerweise gemeinsam erstellt werden. In der Vorsorgevollmacht sollte dann darauf verwiesen werden, dass der Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden ist.

Die Patientenverfügung sollte in schriftlicher Form hinterlegt werden, damit sie besser beweisbar ist.

Damit die Patientenverfügung wirksam wird, ist es erforderlich, dass sie genau den Fall trifft, der zu entscheiden ist: Regelt beispielsweise die Patientenverfügung, dass im Fall eines Schlaganfalls keine künstliche Ernährung gegeben werden soll, würde sie nicht wirksam werden, wenn die Hirnfunktionen durch eine Demenz beeinträchtigt sind.

Der Verfasser kann die Patientenverfügung jederzeit - ohne bestimmte Form (auch mündlich) - aufheben oder abändern.

Die Patientenverfügung sollte auf jeden Fall zusammen mit einem Rechtsanwalt, einem Arzt oder einem Notar erstellt werden.

Vorlagen für Patientenverfügungen finden Sie hier >>

Buchtipp

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Auch jungen Menschen kann es passieren, dass sie nach einem Unfall zeitweise oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich zu entscheiden. Noch viel größer ist dieses Risiko für ältere Leute. Mit dem Lebensalter steigt die Häufigkeit von Schlaganfällen und Demenz-Erkrankungen. Während es inzwischen üblich ist, ein Testament zu schreiben, sind die Möglichkeiten, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen, weithin unbekannt. Nur sehr wenige Menschen machen sich rechtzeitig Gedanken darüber, wie sie bei Demenz oder unheilbarer Krankheit im fortgeschrittenen Stadium behandelt werden wollen. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann der Patient für diese Fälle seinen Behandlungswunsch verbindlich festlegen.

Mehr Informationen und Bestellung >>

Aktuelle Meldungen aus dem Erbrecht

Kein Verlustvortrag für Erben: Vorher reinen Tisch machen

Berlin/München (dpa/tmn) - Wer ein Haus oder einen Betrieb übertragen will, sollte vor der Schenkung

... [mehr...]
Stichwörter: SchenkungErbschaftssteuer

Erbschaftsteuer-Reform: Hausbesitzer müssen schnell handeln

München (dpa/tmn) - Im Parlament streiten die Fraktionen derzeit noch über die Details. Das Bundeska

... [mehr...]
Stichwörter: ErbschaftssteuerSchenkung

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]