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Stichwörter: Mietvertragsklauseln
Donnerstag, 31. Januar 2008

Zwischen den Zeilen lesen - Check für den Mietvertrag

Ist die Unterschrift erst einmal geleistet, sollten Mieter nicht mehr versuchen, sich gegen Kehrwoche oder Räumdienste zu wehren. Schwieriger wird es bei Einzelvereinbarungen. Unter dem Titel «Sonstige Vereinbarungen» werde häufig alles Mögliche auf den Mieter abgewälzt, warnt Birgit Bärwecke. Sind Individualvereinbarungen wie eine Verpflichtung zur Endrenovierung einmal unterschrieben, seien sie im Nachhinein nur schwer zu umgehen. Wer sich in diesem Punkt unsicher ist, sollte den Vertrag einem Anwalt oder einer Mietervereinigung vorlegen.

INFO: Wohnungsfläche und Zahl der Räume beachten

Wenn Angaben zur Wohnungsfläche und zur Anzahl der Räume im Mietvertrag fehlen, kann das ein Nachteil für den Mieter sein. Sind zum Beispiel Kellerräume oder Dachboden nicht im Mietvertrag genannt, sondern nur zur Nutzung überlassen, muss der Mieter die Lagerräume wieder abgeben, wenn der Vermieter sie anderweitig nutzen will. Wichtig ist auch ein Blick auf die Quadratmeterzahl - schließlich hat sich ein Mieter die Wohnung auch nach ihrer Größe ausgesucht. Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung um mindestens zehn Prozent von der im Vertrag genannten Quadratmeterzahl ab, kann die Miete entsprechend gemindert werden.

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