Suche:
Stichwörter:
Freitag, 4. Januar 2008

Zum Jahresanfang Ordner für Krankenkassenbelege anlegen

Köln/Baierbrunn (dpa/tmn) - Kassenpatienten sollten gleich zu Beginn des neuen Jahres einen Ordner anlegen, in dem sie Quittungen über Zuzahlungen sammeln. Darauf weist der Deutsche Hausärzteverband in Köln hin.

Köln/Baierbrunn (dpa/tmn) - Kassenpatienten sollten gleich zu Beginn des neuen Jahres einen Ordner anlegen, in dem sie Quittungen über Zuzahlungen sammeln. Darauf weist der Deutsche Hausärzteverband in Köln hin.

Aufbewahrt werden sollten zum Beispiel Belege für Arzneien, Krankenhausaufenthalte oder Praxisgebühren, berichtet das «Hausarzt-Patientenmagazin». Nur mit diesen Quittungen erhalten die gesetzlich Versicherten später eventuell eine Zuzahlungsbefreiung von ihrer Krankenkasse.

Die Belastungsgrenze liege bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich von Freibeträgen. Chronisch kranke Patienten müssen höchstens ein Prozent aufwenden, unter 18-Jährige sind ganz befreit. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht wird, kann bei der Kasse eine Befreiung beantragt werden. Sie stellt dann eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>