Suche:
Donnerstag, 14. Dezember 2006

Wenn Erben Ärger macht

«Da müssen sich beide Seiten einigen und verhandeln, wie auf dem Basar.» Solange das Haus nicht verkauft ist, sei sein Wert aber tatsächlich ausgesprochen schwierig zu ermitteln. Auch Gutachter helfen nach Bittlers Erfahrung in solchen Fällen wenig. «Die liefern höchstens Anhaltspunkte.» Das kann Prof. Groll nur bestätigen: «Bei zehn Gutachtern bekommt man zehn verschiedene Werte.»

Einigen sich die Erben nicht, kann das Haus versteigert und das Geld geteilt werden. «Das kommt immer wieder vor, ist aber für alle Beteiligten von Nachteil», warnt Bittler. Alternativ könne das Haus zum Verkauf angeboten werden, um den Marktwert zu ermitteln - um es dann dem Erben, der es behalten möchte, zu verkaufen. Der andere Erbe würde dann den Kaufpreis erhalten - als Wert der Immobilie könnte die Höchstsumme zu Grunde gelegt werden, die dafür geboten wurde.

Der Erbe, der das Haus übernimmt, kann den Kaufpreis zwar auch in Raten abbezahlen, wenn die Erben zustimmen. «Aber das gibt häufig Konflikte. Irgendwann gibt es oft einen anderen Grund, warum eine Rate nicht gezahlt werden kann», sagt Prof. Groll.

Möglich ist natürlich auch, das Haus gemeinsam zu besitzen und sich eventuelle Mieteinnahmen zu teilen: «Alle größeren Entscheidungen etwa über umfangreiche Renovierungen muss die Erbengemeinschaft dann allerdings einstimmig fällen. Bei der laufenden Verwaltung reicht die einfache Mehrheit.» Das sei jedoch der seltenere Fall, sagt Prof. Groll - und auch nicht unbedingt zu empfehlen.

Um das leidige Thema zu vermeiden, denken viele Eltern darüber nach, ihr Haus noch zu Lebzeiten an die Kinder zu überschreiben. Meist steckt dabei allerdings auch die Hoffnung dahinter, auf diese Weise Erbschaftsteuern zu sparen. Die rechtliche Grundlage dafür könnte sich 2007 ändern. Die Erbschaftsteuer wird sich zumindest für höherwertige Immobilien dann voraussichtlich erhöhen. «Wir merken deutlich, dass die Zahl der Übertragungen deswegen anzieht», sagt Martin Weißpfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>