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Donnerstag, 3. Mai 2007

Weg ist weg: Schenkung des Hauses gut überlegen

Passende Klauseln helfen vorzubeugen. «Ich kann festlegen, dass ich beim Tod meines Kindes die Immobilie zurückfordere, damit die ungeliebte Schwiegertochter nicht zum Zug kommt», sagt Steiner. Und für den Fall, dass der Enkel «der Oma ihr klein Häuschen» gegen deren Willen verkaufen will, wirkt ein anderer Vorbehalt.

Sollten die Nachkommen Pleite gehen, kann ein Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern festgeschrieben werden. Auch Ausgleichszahlungen für Geschwister sind vereinbar.

Eine Übertragung ist aber nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine der Gefühle. Oft gebe es die Sorge, ob nach der Schenkung der Kontakt zu Kindern und Enkeln erhalten bleibt, sagt Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung Erbrecht und Vermögensnachfolge in Angelbachtal (Baden-Württemberg).

Diese Angst ist begründet: «Klimatische Veränderungen oder schlichtweg Unverschämtheiten» kommen nach Erfahrung von Rudolf häufig vor - ein weiterer Grund, eine Übertragung gut zu überlegen und seine Einflussmöglichkeiten zu nutzen.

 

Literatur: Günter Mayer: Soll ich mein Haus übertragen? Vor- und Nachteile kennen - jetzt handeln! Walhalla Verlag, ISBN 978-3-8029-3781-1, 11,50 Euro.

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