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Donnerstag, 27. September 2007

Warum Hartz-IV-Empfänger oft Geld verschenken

Dadurch erhielten sie mehr Geld vom Staat. Derzeit werde zudem gerichtlich geprüft, ob Hartz-IV-Empfänger die Kosten für Schulbücher ihrer Kinder bei der Berechnung ihrer Sozialleistungen mit dem Kindergeld verrechnen können.

Bei Krankenhausaufenthalten rät Thomé Hartz-IV-Empfängern, gegebenenfalls auf ihr Recht zu pochen, wenn die Sozialbehörden Geld einbehalten wollen. So würden mit Verweis auf die Verpflegung in der Klinik häufig 35 Prozent der Leistungen abgezogen. «Die Rechtsprechung sagt ganz klar: Das geht nicht», sagt Thomé.

Bei Gesundheitsfragen gebe es generell viele Missverständnisse unter Empfängern von Sozialleistungen, sagt Horst Marburger von der AOK Baden-Württemberg in Stuttgart. «Viele Hartz-IV-Empfänger glauben, dass sie Versicherte zweiter Klasse sind - das ist aber ganz falsch.» Stattdessen hätten sie die gleichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse wie alle anderen Versicherten auch.

Literatur: Horst Marburger: Ansprüche bei Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Walhalla Fachverlag, ISBN: 978-3-8029-7415-1, 9,95 Euro; Jürgen Brand: Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld II, Verlagsgemeinschaft Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ISBN: 978-3-938174-47-0, 9,90 Euro


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