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Donnerstag, 25. Januar 2007

Wann ein Steuerberater sinnvoll ist

Soll nur die Steuererklärung erstellt werden, muss die Kanzlei nicht am Wohnort liegen. Steuerberater treten aber beispielsweise auch als Vermögens- und Hausverwalter auf. Wünscht sich der Mandant auch Rat in solchen Fällen, bietet sich ein Berater mit Sitz in der Nähe an. Ob eine große oder eine kleine Kanzlei gewählt wird, hängt von den persönlichen Vorlieben ab.

Eine große Kanzlei kann möglicherweise ein größeres Aufgabenspektrum abdecken. Dafür sinkt dort die Chance, dass der Steuerberater die Einkommenssteuererklärung selbst macht. Häufig sind dafür die Steuerfachangestellten zuständig, erklärt Krumbiegel. «Der Steuerberater trägt aber trotzdem die Verantwortung.»

Vor der Entscheidung für einen Steuerberater sollten für den Mandanten keine Fragen mehr offen sein. «Fragen Sie alles, was Sie wissen wollen», rät Schmidt-Keßeler: «Die meisten wechseln ihren Steuerberater nur selten im Leben.» Im ersten Gespräch gilt es außerdem zu klären, wie hoch die Gebühren liegen.

Hilfeleistungen in Steuersachen werden nach der Gebührenverordnung für Steuerberater abgerechnet. Der Rahmen der Gebühren richtet sich nach der Höhe der Einkünfte: Wer weniger hat, muss auch weniger zahlen, erklärt Schmidt-Keßeler. Auch der Aufwand für die Steuererklärung wird berücksichtigt. Entscheidend bei der Auswahl eines Steuerberaters ist der persönliche Eindruck. «Sie sollten sich gut betreut fühlen», sagt Schmidt-Keßeler. «Steuerberatung ist Vertrauenssache.» Schließlich muss der Mandant alle Geldangelegenheiten offen legen.

Neben der Gehaltsabrechnung und anderen Bescheinigungen über Einkünfte muss der Mandant alle Belege von abzugsfähigen Ausgaben sammeln und an die Kanzlei geben. Mit ihrer Hilfe erstellt der Steuerberater dann die Steuererklärung, und der Mandant muss nur noch unterschreiben. Wird das entsprechende Kästchen in der Steuererklärung angekreuzt, wendet sich die Finanzbehörde bei Nachfragen direkt an die Kanzlei. Kommt der Steuerbescheid, prüft der Berater diesen noch einmal.

Doch auch ein Steuerberater kann Fehler machen. Hat er zum Beispiel Fristen versäumt, haftet er für den Schaden.


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