Vorsicht bei der Formulierung eines Testaments
Nachdem auch ansonsten nicht ersichtlich sei, dass der Erblasser dem Kläger größere Vermögenswerte zukommen lassen wollte, sei unter dem Begriff daher nur das zu verstehen, was der Erblasser seinem persönlichen Gebrauch zudachte, beispielsweise Kleidung, Schmuck und Bücher.
Somit wies das Gericht die Klage ab.
Urteil vom 17.01.2006, Az.: 23 O 13892/03
Unser Erbrecht Ratgeber zum Thema Testament
Hier gehts zum Erbrecht Ratgeber
Lesen Sie weitere Urteile zum Thema:
- Vererben oder verschenken?
- Testament: Folgen für Hartz-IV-Empfänger
- Erbrecht: Banken dürfen nicht beraten
- Erbrecht für Schwiegerkinder
- Enterbung nur bei bewusstem Ausschluss
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.