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Donnerstag, 6. März 2008

Videoportale im Netz - Nur hochladen, was Recht ist

Anonyme Menschenmengen auf öffentlichen Plätzen dürfen dagegen bedenkenlos als Motiv für Online-Videos verwendet werden. Auch Prominente müssen mit Internet-Filmern rechnen, wenn sie etwa im Café einen Espresso schlürfen, sagt Ulbricht. Nur ihr Privatleben sei tabu. Die Rechte anderer zu verletzen kann böse Folgen haben: Im einfachsten Fall muss ein unzulässiges Video nur gelöscht werden. Im schlimmsten Fall kann der Rechteinhaber Schadenersatz fordern.

Auf der anderen Seite sollten Nutzer auch ihre eigenen Rechte an Videos nicht leichtfertig vergeben. Darauf weist Patrick Woods vom Online-Magazin «netz-welt.de» hin. Viele Portale legten in ihren Nutzungsbedingungen fest, dass die eingestellten Inhalte auch in anderen Medien weltweit unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen. Wer das nicht möchte, sollte sorgsam wählen, welche Streifen er wo hochlädt.


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