Suche:
Stichwörter: Unterhaltsansprüche
Montag, 29. Oktober 2007

Verzicht auf Unterhalt darf nicht zu Lasten eines Kindes gehen

Frankfurt/Main (dpa) - Der Vater eines unehelichen Kindes kann nicht per Vereinbarung vom Unterhalt befreit werden, wenn die Mutter nicht für ihren Unterhalt und den des Kindes aufkommen kann.


Frankfurt/Main (dpa) - Der Vater eines unehelichen Kindes kann nicht per Vereinbarung vom Unterhalt befreit werden, wenn die Mutter nicht für ihren Unterhalt und den des Kindes aufkommen kann.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss. Nach Meinung des Gerichts ist eine solche Vereinbarung eine Einigung zu Lasten des Kindes und damit eine unzulässige Beeinträchtigung des Kindeswohls (Az.: 6 WF 28/07). Die Mutter war auf Sozialleistungen angewiesen.

Das Gericht erklärte mit seinem Spruch die Vereinbarung zwischen dem Vater und der Mutter eines im Jahr 2003 geborenen Kindes für nichtig. Die Eltern hatten vereinbart, dass die Mutter den Vater von jeglichen Ansprüchen auf Unterhalt für das Kind freistelle. Außerdem verzichtete die Frau auf eigene Unterhaltsansprüche. Dazu befand das OLG, nur wenn dem sorgenden Elternteil ein Einkommen verbleibe, das den eigenen und den Unterhaltsbedarf des Kindes decke, sei eine solche Vereinbarung zulässig. Diese Voraussetzung sei hier jedoch nicht erfüllt, da die Mutter nur Arbeitslosengeld II erhalte.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>