Unberechtigte Kündigung mit Arbeitsverbot: Weiterhin Lohn
Mainz (dpa) - Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter nach unberechtigter Kündigung nicht weiterarbeiten ließ, muss den Lohn, nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14.12.2007 - 9 Sa 233/07), weiter zahlen.
Mainz (dpa) - Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter nach unberechtigter Kündigung nicht weiterarbeiten ließ, muss den Lohn, nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14.12.2007 - 9 Sa 233/07), weiter zahlen.
Das LAG gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Mannes statt, dem fristlos gekündigt worden war. Das Arbeitsgericht hatte die Entlassung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, das LAG wiederum sah überhaupt keinen Kündigungsgrund und hatte der Kündigungsschutzklage in vollem Umfang stattgegeben. Während des monatelangen Streits hatte der Mitarbeiter nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber wollte ihm deshalb keinen Lohn zahlen.
Das LAG sah dies anders. Da der Mitarbeiter sich gegen die Kündigung gewehrt habe, dürfe zu seinen Gunsten unterstellt werden, dass er arbeitswillig gewesen sei. Der Arbeitgeber habe an dessen Arbeitsleistung jedoch offensichtlich das Interesse verloren. Das gehe aber finanziell allein zu seinen Lasten.
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