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Donnerstag, 18. Januar 2007

Stolpersteine bei Examensprüfungen

Berlin (dpa/gms) - Der typische Examenskandidat hat Augenringe, einen erhöhten Koffeeinspiegel, selten Freizeit. Als wäre der Stress nicht schon genug, birgt so manche Prüfung rechtliche Stolpersteine, etwa wenn der Prüfling krank wird oder der Prüfer befangen ist.


Berlin (dpa/gms) - Der typische Examenskandidat hat Augenringe, einen erhöhten Koffeeinspiegel, selten Freizeit. Als wäre der Stress nicht schon genug, birgt so manche Prüfung rechtliche Stolpersteine, etwa wenn der Prüfling krank wird oder der Prüfer befangen ist.

Examenskandidaten sollten daher neben dem Sammeln der Scheine auch einige Formalien klären, um sich rechtlich abzusichern. «Jeder Student sollte die Prüfungsordnung genau lesen», rät Konstantin Bender, Vorstand des freien Zusammenschlusses der StudentInnenschaften (fzs) in Berlin. Bei Unklarheiten fahren Examenskandidaten am besten «zweigleisig» und fragen beim betreuenden Professor und der Prüfungsbehörde nach.

Viele Examenskandidaten wissen nicht, was zu tun ist, wenn sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können. «Studenten sollten so schnell wie möglich zum Arzt gehen, am besten vor der Prüfung, spätestens jedoch am gleichen Tag», sagt Marco Unger vom Studentenrat der Technischen Universität (TU) Chemnitz. Ein Attest könne nicht rückwirkend ausgestellt werden.

«Der Examenskandidat muss die Prüfungsbehörde rechtzeitig und schriftlich über die Prüfungsunfähigkeit informieren», fügt Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln hinzu. Unger empfiehlt, das ärztliche Attest beizufügen. Wichtig sei, eine Kopie des Krankenscheins für die eigenen Unterlagen anzufertigen. Die Studenten sollten außerdem klären, ob ein ärztliches Attest ausreicht oder eine amtsärztliche Bescheinigung verlangt wird.

Nimmt ein Examenskandidat krank an einer Prüfung teil, könne er ein schlechtes Ergebnis nicht anfechten, betont Birnbaum. «Sonst würde er sich einen Vorteil gegenüber den anderen verschaffen.» Fühlt sich der Examenskandidat während der Prüfung plötzlich schlecht, sollte er nach dem Termin unverzüglich zum Arzt gehen und die Prüfungsbehörde unter Vorlage des Attests schriftlich darüber informieren - und das noch am gleichen Tag.

Unzumutbare Bedingungen während einer Prüfung, etwa durch Baulärm, müssen die Studenten nicht hinnehmen.


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