Stichwörter: Elterngeld, Stichtagsregelung,
Mittwoch, 23. Januar 2008
Stichtag fürs Elterngeld: Regelung entspricht Grundgesetz
Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden in der Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Die staatliche Leistung wird maximal 14 Monate gezahlt.
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