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Stichwörter: WerbungskostenFahrtenbuch
Freitag, 21. Dezember 2007

Spritkosten können Werbungskosten sein

Berlin/München (dpa/tmn) - Spritkosten können Werbungskosten sein und somit unter Umständen von der Steuer abgezogen werden. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.


Wer Spitkosten steuerlich geltend machen möchte, sollte ein sorgfältiges Fahrtenbuch haben. (Bild: dpa)

Berlin/München (dpa/tmn) - Spritkosten können Werbungskosten sein und somit unter Umständen von der Steuer abgezogen werden. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt und die Verbrauchskosten per Einzelnachweis nach der Fahrtenbuchmethode geltend macht, kann diese demnach zum Teil absetzen. Der Verein beruft sich dabei auf mehrere aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs in München (Az.: VI R 57/06 und VI R 96/04).

Bislang seien Kraftstoffkosten im Rahmen der Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils in der Regel nicht anerkannt worden. Nun hätten die Bundesrichter in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen. Der NVL rät allen Betroffenen, das Fahrtenbuch sorgfältig zu führen, um die Chancen auf Anerkennung zu erhöhen.


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