Schutz vor Fiskus jetzt angehen: Die neue Abgeltungssteuer
Januar 2009 erworben wurden, gilt noch die alte Regelung. Sie können also nach einem Jahr ohne Steuerlast verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es für Zertifikate. Hier gilt die Spekulationsfrist nur, wenn das Papier vor dem 14. März 2007 gekauft wurde.
Viele Finanzexperten raten vor allem zu Dachfonds, bei denen in mehrere Zielfonds investiert wird. Tauscht der Fondsmanager die Zielfonds untereinander aus, wird für den Anleger auch künftig keine Steuer fällig. Allerdings haben solche gemanagten Fonds einen Nacheil gegenüber reinen Indexfonds, die in die Werte eines Börsenbarometers wie etwa des Deutschen Aktien-Index (DAX) investieren.
«Dachfonds sind Kostenproduzenten», sagt Jürgen Kurz. Und auch aus einem anderen Grund müssen gemanagte Fonds nicht unbedingt besser sein als Indexfonds: «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele gemanagte Fonds die entsprechenden Indexfonds in der Performance nicht geschlagen haben», sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.
Durch die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne sind künftig Lebens- und Rentenversicherungen gegenüber Aktienfonds im Vorteil. Das verdeutlichen Berechnungen der Verbraucherzentrale Bremen: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt und mit diesem eine durchschnittliche Rendite von sieben Prozent pro Jahr erzielt, der würde nach bisherigem Steuerrecht bei einem Steuersatz von 30 Prozent am Ende über ein Vermögen von 102 700 Euro verfügen. Mit der künftigen Abgeltungssteuer wird ihm nach einem Verkauf des Aktienfonds nur ein Vermögen von 81 800 Euro bleiben.
Werden die 100 Euro nicht direkt in einen Fonds eingezahlt, sondern in eine fondsgebundene Versicherung, so erhält der Sparer den Berechnungen zufolge bei gleicher Rendite und gleichem Anlagezeitraum nach Steuern 91 200 Euro ausgezahlt.
Dennoch rät Finanzexperte Arno Gottschalk, nicht allein aus steuerlichen Gründen zu einer solchen Fondspolice zu greifen: Die Versicherungsprodukte seien oft unflexibel, da die Kosten meist schon zu Anfang der Laufzeit fällig werden und sich daher eine Kündigung nicht lohnt. Außerdem sei die Rendite vor Steuern durch hohe Kosten meist schlechter als die von einer reinen Fonds-Anlage. «Anleger sollten sich die angebotenen Produkte daher genau anschauen.»
Auch Frank Bock vom Bundesverband Investment und Asset-Management (BVI) in Frankfurt/Main rät dazu, nicht steuerliche Aspekte bei der Auswahl von Anlageprodukten in den Vordergrund zu stellen: «Das Produkt muss zum Anleger passen.» Ein ertragsstarkes Produkt könne unter Umständen besser sein als ein ertragsschwaches, das steuerlich bevorzugt wird.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.




