Schutz vor Fiskus jetzt angehen: Die neue Abgeltungssteuer
München/Berlin (dpa/tmn) - Der Fiskus schlägt mal wieder zu: Diesmal geht es um gespartes Vermögen. Denn zum Jahresbeginn 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer, die vor allem Nachteile für langfristige Anlagen bringt - zum Beispiel für die private Altersvorsorge.

Lässt sich jetzt ein Papier mit Verlust verkaufen, mindert das künftige Gewinne und damit die Steuerlast. (Bild: Jens Schierenbeck/dpa/tmn)
München/Berlin (dpa/tmn) - Der Fiskus schlägt mal wieder zu: Diesmal geht es um gespartes Vermögen. Denn zum Jahresbeginn 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer, die vor allem Nachteile für langfristige Anlagen bringt - zum Beispiel für die private Altersvorsorge.
Handeln müssen Sparer aber jetzt schon - am besten, indem sie ihr Geld in den kommenden Monaten so anlegen, dass sie die Steuer nicht allzu hart trifft. Denn nur für Anteilsscheine, die bis Ende 2008 erworben werden, gilt noch die alte Regelung.
Die Abgeltungssteuer soll 25 Prozent betragen, dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit liegt die Gesamtbelastung laut der Steuerberatungskanzlei Peters, Schönberger und Partner in München je nach Bundesland bei etwa 28 Prozent. Wer einen persönlichen Einkommenssteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, der muss eingestrichene Gewinne auch künftig nur mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Allerdings betrifft dies nur Geringverdiener: Nach Angaben von Roland Franke vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin entspricht ein Steuersatz von 25 Prozent einem Jahresgehalt von etwa 15 000 Euro. Nur wer weniger verdient, kann also mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Anleger sollten schon jetzt aktiv werden, um die Steuerlast nach 2009 zu senken. Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf, rät, die derzeitige Schwächephase an der Börse zum Steuernsparen zu nutzen. «Man sollte sich sein Depot angucken und möglicherweise das eine oder andere Papier verkaufen und so Verluste realisieren.» Diese Verluste können dann noch bis 2013 gegen künftige Aktiengewinne gegengerechnet werden. Sinnvoll ist außerdem, das angesparte Geld bis Ende 2008 in Papiere zu investieren, die möglichst lange gehalten werden können.
Der Vorteil: Für Anteilsscheine, die vor dem 1.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.




