Schritt für Schritt zur Steuererklärung
Juni
Die Frist für all jene, die zu einer Einkommensteuererklärung für 2007 verpflichtet sind, endet formal am 31. Mai 2008. Da das in diesem Jahr ein Samstag ist, gilt der folgende Werktag - also Montag, der 2. Juni 2008 - als Stichtag. Eine Fristverlängerung kann schriftlich ohne Angabe von Gründen beantragt werden. Bei den meisten Finanzämtern ist das möglich, auch wenn das Amt nicht zustimmen muss.
Erstellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung, bleibt grundsätzlich Zeit bis Ende September 2008. Eine freiwillige Steuererklärung akzeptiert das Finanzamt bis 2011, denn für die sogenannte freiwillige Veranlagung gilt seit dem 1. Januar eine Frist von vier Jahren.
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