Rechtliche Fallstricke im Netz - Webnutzer müssen Regeln beachten
Auch Urheberrechtsverletzungen werden häufig abgemahnt. Da geht es etwa um ein Foto, das jemand im Internet gefunden hat und auf der eigenen Homepage verwendet. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie ein Ausschnitt aus einem Stadtplan können problematisch werden, wenn man sie veröffentlicht, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.
Wer eine eigene Internetseite gestaltet und dabei rechtliche Fehler vermeiden will, kann sich auf der Homepage der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr (www.dr-bahr.com) einige Tipps holen. In seinen «7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten» erklärt Rechtsanwalt Martin Bahr, worauf es bei der Wahl eines Domainnamens ankommt und wie mit urheberrechtlich geschütztem Material umzugehen ist. Bahr weist auch auf die Gefahr hin, wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums abgemahnt zu werden.
Um Abmahnungen vorzubeugen, setzen viele Webseitenbetreiber einen «Disclaimer» auf die Seite - einen Text, in dem sie sich von Inhalten der von ihnen gelinkten Seiten distanzieren. «Solche Disclaimer sind ebenso absurd wie wirkungslos», sagt Rechtsanwalt Till Kreutzer aus Hamburg. «Entscheidend für die Haftung für fremde Inhalte ist nicht, ob man schreibt, dass man sich hiervon distanziert. Entscheidend ist vielmehr, dass man dies auch ernsthaft tut.»
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