Rauchverbot in elf Bundesländern - Strafen oder Schonfrist
Hamburg (dpa) - Seit einem Monat gilt das Rauchverbot in insgesamt elf Bundesländern. Aber die Umsetzung wird noch völlig unterschiedlich gehandhabt. Einige Länder reagieren mit strengen Kontrollen oder empfindlichen Strafen, andere mit Nachsicht.
Das ergab eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa. Im hessischen Taunusstein zum Beispiel musste eine Wirtin 845 Euro zahlen, weil sie selbst in ihrer Gaststätte zur Zigarette gegriffen hatte. «Schonzeit» gibt es dagegen in Rheinland-Pfalz: Dort gilt auch mit Blick auf die Karnevalszeit Straffreiheit bis zum 15. Februar. Inzwischen gingen aber auch erste Klagen von Kneipenbesitzern gegen das Nichtraucherschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein.
So wollen sich Kneipenbesitzer aus Mannheim, Schwetzingen und Tübingen juristisch gegen das Rauchverbot wehren. In Baden-Württemberg gilt es seit einem halben Jahr. Für die rund 4500 Kneipen, Bars und Diskotheken des Landes sei das Gesetz existenzgefährdend, hieß es beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Die Umsatzeinbrüche lägen im zweistelligen Bereich. Der Landesverband in Brandenburg geht von etwa 600 bedrohten Gaststätten aus. Immerhin können sich Raucher hier noch in abgetrennten Räumen weiter in ihrem Dunstkreis bewegen.
In Nordrhein-Westfalen darf seit Anfang des Jahres nicht mehr in öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen, Kinos, Krankenhäusern oder Flughäfen geraucht werden. Die Gastwirte zwischen Rhein und Weser sind froh, dass für sie das Rauchverbot erst vom 1. Juli an gilt, denn dann können Nikotinsüchtige im Freien sitzen. In den niedersächsischen Kommunen scheint das Rauchverbot kaum Probleme zu bereiten. Allerdings will der DEHOGA Ausnahmegenehmigungen für kleine Kneipen durchsetzen, die kräftige Einbußen hatten. Bisher gingen die niedersächsischen Gemeinden noch gnädig mit Sündern um. In Hannover gingen seit November 105 Hinweise wegen diverser Verstöße ein. In 36 Fällen wurden Verfahren eingeleitet. Bußgelder seien aber noch nicht verhängt worden, hieß es bei der Stadtverwaltung. Braunschweig hingegen kassierte von einem Wirt bereits 100 Euro.
Eine Kleinigkeit im Vergleich zu den 1000-Euro-Strafen, mit denen Berliner Wirte bei Verstößen rechnen müssen. Die Stadt räumt ihren Rauchern noch eine Gnadenfrist bis zum 1. Juli ein. Während im hessischen Taunusstein eine Wirtin kräftig zur Kasse gebeten wurde, begnügen sich andere Kommunen mit niedrigen Ordnungsgeldern. Das werde «total unterschiedlich gehandhabt», beklagte der DEHOGA Hessen.
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