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Stichwörter: FahrlässigkeitVerschulden
Donnerstag, 21. Februar 2008

Neuerungen für Versicherte: Kein «Alles oder Nichts» mehr

Auch laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin kommt das Prinzip «Alles oder Nichts» pauschal schon länger nicht mehr zur Anwendung - jetzt wird es auch gesetzlich abgeschafft. Und viele Versicherer wollen die neuen Regeln schon in diesem Jahr auch auf Altverträge anwenden. «Wie groß war das eigene Verschulden?», wird laut Peter Schwark vom GDV also zur Leitfrage. Wer beim brandneuen Auto den Schlüssel stecken lässt, könne aber weiterhin «nicht viel» erwarten.

Denn ausgenommen von den Neuerungen sind weiter vorsätzliche, mutwillige Beschädigungen. Auch wer arglistig handelt und zum Beispiel beim Abschluss einer Hausratversicherung bewusst falsche Angaben über den Wert des versicherten Hausstands macht und das nachgewiesen bekommt, sollte nicht auf eine Zahlung hoffen.


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