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Donnerstag, 13. Juli 2006

Nachlass zu Lebzeiten kann Erben Steuern ersparen

Steuerfrei darf der Bürger alle zehn Jahre etwa dem Ehepartner 307 000 Euro, jedem einzelnen Kind 205 000 Euro oder jedem Enkel 51 200 Euro schenken. Geschwistern stehen noch 10 300 Euro und anderen, zum Beispiel Lebensgefährten, 5200 Euro zu. «Das betrifft vor allem vermögende Leute», macht Karin Baur, Redakteurin der Verbraucherzeitschrift «Finanztest» in Berlin, beim Thema Schenkungen deutlich. Wer mit Blick auf Steuerentlastungen für seine Erben etwas verschenkt, müsse auf jeden Fall darauf achten, selber noch genug zum Leben zu haben und dürfe sein Vermögen nicht leichtsinnig aus der Hand geben. «Man darf sich nicht arm schenken», warnt Baur.

Sinnvoll zum Sparen bei der Erbschaftssteuer ist laut Anwalt Bartsch auch die so genannte Güterstandsschaukel für Ehepaare. «Die hat der Bundesfinanzhof zur Überraschung aller kürzlich abgesegnet.» Beschließen Mann und Frau während der Ehe, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft zu beenden und eine Gütertrennung zu vereinbaren, so muss die Hälfte des Zugewinns, den ein Gatte während der Ehe erzielt hat, auf den anderen übergehen. Hat der Mann also 200 000 Euro eingebracht und sie nichts, würden bei einer auch nur vorübergehend vereinbarten Gütertrennung steuerfrei 100 000 Euro an die Frau fließen.

Doch das Nutzen solcher Chancen und die frühzeitige Beschäftigung mit dem eigenen Nachlass fällt den Deutschen schwer. Zwar wollten laut einer Umfrage von Emnid aus dem Jahr 2003, die das Deutsche Forum für Erbrecht mit Sitz in Berlin in Auftrag gegeben hat, gut drei Viertel aller Befragten nach ihrem Tod juristisch und finanziell klar geregelte Verhältnisse hinterlassen. Doch gerade einmal 29 Prozent hatten tatsachlich bereits ihren letzten Willen verfügt.


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