Nach 24-tägiger Ehe kann Anspruch auf Witwengeld bestehen
Auch nach nur 24 Tagen Ehe mit einem Beamten kann im Todesfall die Hinterbliebene Anspruch auf Witwengeld haben. Die sehr kurze Dauer einer Ehe rechtfertigte «nicht in jedem Fall» die Annahme, es handele sich um eine «Versorgungsehe».
Koblenz (dpa) - Auch nach nur 24 Tagen Ehe mit einem Beamten kann im Todesfall die Hinterbliebene Anspruch auf Witwengeld haben. Die sehr kurze Dauer einer Ehe rechtfertigte «nicht in jedem Fall» die Annahme, es handele sich um eine «Versorgungsehe».
Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung. Im vorliegenden Fall war ein Polizist nur 24 Tage nach der Hochzeit an Lungenkrebs gestorben. Die Oberfinanzdirektion hatte die Zahlung von Witwengeld verweigert und argumentiert, bei Ehen von weniger als einem Jahr werde gesetzlich vermutet, dass diese vor allem der Versorgung des Partners dienen sollte.
Damit war die Frau nicht einverstanden. Sie und ihr Mann hätten bereits zehn Jahre zusammengelebt und schon früher heiraten wollen. Die Hochzeit habe sich aus verschiedenen Gründen aber immer wieder verzögert. Als die schwere Krankheit bekannt geworden war, sei es ihr beider Wunsch gewesen, ihre Zusammengehörigkeit über den Tod hinaus zu dokumentieren, teilte das Gericht mit, das ihrer Klage Recht gab (Az.: 6 K 1937/06.KO).
Grundsätzlich sei zwar ein Anspruch auf Witwengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund der kurzen Ehedauer ausgeschlossen. Etwas anderes gelte aber, wenn nach besonderen Umständen des Falles «der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat» nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen sei. Dies habe die Witwe glaubhaft darlegen können, hieß es.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.