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Stichwörter: MietminderungAbmahnung
Donnerstag, 25. Oktober 2007

Mülltüten im Treppenhaus: Nachbarn dürfen Miete mindern

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses regelmäßig ihre Mülltüten vor der Wohnungstür stehen lassen, dürfen die dadurch belästigten Nachbarn die Miete mindern.


Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses regelmäßig ihre Mülltüten vor der Wohnungstür stehen lassen, dürfen die dadurch belästigten Nachbarn die Miete mindern.

Dies gelte aber nur, wenn durch den Müll eine starke Beeinträchtigung entsteht, erklärt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin. Es reiche nicht aus, vom Anblick der Mülltüten nur genervt zu sein: «Es muss schon richtig stinken, damit man die Miete kürzen darf.» Angemessen sei dann eine Kürzung um drei bis fünf Prozent.

Bevor es soweit kommt, muss jedoch erstmal der Vermieter auf das Problem aufmerksam gemacht werden, damit er es beheben kann. «Der Vermieter ist schließlich dafür zuständig, dass die Spielregeln im Haus eingehalten werden», so der Experte. Dem «Müll-Sünder» drohe bei Wiederholung eine Abmahnung durch den Vermieter.


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