Kürzung der Pendlerpauschale: Bundesfinanzhof prüft Regelung
München/Berlin (dpa) - Millionen Steuerzahler können weiter darauf hoffen, dass die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale wieder gekippt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München stellte die Neuregelung am 10. Januar in zwei mündlichen Verhandlungen erneut auf den Prüfstand.
München/Berlin (dpa) - Millionen Steuerzahler können weiter darauf hoffen, dass die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale wieder gekippt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München stellte die Neuregelung am 10. Januar in zwei mündlichen Verhandlungen erneut auf den Prüfstand.
Das oberste deutsche Finanzgericht muss über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs gegen die weitgehende Streichung der Entfernungspauschale bei der Steuerberechnung zum 1. Januar 2007 befinden. Die Entscheidung der Finanzrichter wird binnen zwei Wochen erwartet. Diese dürfte starke Signalwirkung für die noch ausstehende abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich in diesem Jahr haben. Nur Karlsruhe kann die Neuregelung endgültig gerichtlich kippen.
Mit der Pendlerpauschale können Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Anfang 2007 sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Mit der Neuregelung wurde das «Werkstorprinzip» eingeführt, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zuzuordnen sind und die Arbeitssphäre erst mit Betreten des Arbeitsplatzes - am Werkstor - beginnt. Der Bund der Steuerzahler hält die Regelung für verfassungswidrig. Diese sei auch nur aus rein finanziellen Interessen des Bundes zustande gekommen, kritisierte Geschäftsführer Reiner Holznagel. Auch der BFH hatte bereits 2007 in einem Eilverfahren ernstliche Zweifel daran geäußert, dass die Kürzung der Pauschale verfassungsgemäß ist.
Auch in den beiden mündlichen Verhandlungen ließ das Gericht unter anderem Zweifel daran erkennen, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht als beruflich veranlasst und als voll steuerlich abzugsfähig angesehen werden. Zudem wurde auf die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung verwiesen. Auch die in derartigen Fällen entstehenden Kosten seien als «Mobilitätskosten» zu werten und vollständig steuerlich absetzbar. Die Anwälte der Kläger und der Bund der Steuerzahler zeigten sich nach den Verhandlungen optimistisch. Diese seien «optimal gelaufen», sagte der Anwalt Norbert H. Hölscheidt. Holznagel erklärte, er sei «sehr zufrieden».
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.





