Krankheit rechtzeitig dem Chef melden
Zum Beispiel hindere ein Gips am Fuß häufig nicht daran, in einem Büro zu arbeiten. Offensichtlich hinters Licht führen lassen muss sich aber kein Arbeitgeber, wie Prof. Achim Lepke erläutert.
Der ehemalige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein kaufmännischer Angestellter trotz Krankmeldung nach Gran Canaria in den Urlaub geflogen war. «Der Arzt hatte zwar bestätigt, dass das für die Genesung nicht unbedingt schlecht war.» Allerdings hatte der Arbeitnehmer in diesem Fall zunächst Urlaub beantragt. Und erst als ihm dieser verweigert wurde, meldete er sich für die Zeit des Urlaubs krank. Die Kündigung war auch nach Ansicht der Richter zulässig.
Ausnahmen gibt es dennoch, und in Ausnahmefällen reichen die Arbeitnehmerrechte vergleichsweise weit. So entschied das Arbeitsgericht Stuttgart, dass trotz Arbeitsunfähigkeit unter Umständen sogar ein Marathon erlaubt sein kann. Und auch ein Konzertbesuch trotz Hörsturz wurde einem Arbeitnehmer von einem Gericht schon einmal zugesprochen.
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