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Freitag, 24. August 2007

Kosten fürs Heim auch ohne Pflegestufe absetzbar

Berlin/München (dpa/tmn) - Pflegekosten sind bei einer Heimunterbringung auch ohne Nachweis einer Pflegestufe steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.


Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. (Bild: dpa)

Berlin/München (dpa/tmn) - Pflegekosten sind bei einer Heimunterbringung auch ohne Nachweis einer Pflegestufe steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 39/05). Zwar sei der Nachweis der Pflegebedürftigkeit laut dem Einkommensteuergesetz Voraussetzung dafür, die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bei einer Unterbringung im Pflegeheim sei jedoch auch bei Pflegestufe 0 davon auszugehen, dass Pflegeleistungen erbracht werden.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin auf Anraten ihres Arztes in ein Heim gezogen. Zu diesem Zeitpunkt war die Pflegebedürftigkeit allerdings noch nicht durch eine Pflegestufe, einen Schwerbeschädigtenausweis oder den Bescheid einer Pflegekasse beglaubigt worden. Daher hatte das zuständige Finanzamt es abgelehnt, die Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Der Bundesfinanzhof widersprach dem: Die Pflegestufen, die der medizinische Dienst der Pflegekassen festlegt, seien für eine steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten kein Maßstab.


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