Kinder statt Frauen zuerst: Das neue Unterhaltsrecht kommt
DAUER DER ZAHLUNG: Anders als vorher ist auch die Dauer der Unterhaltszahlung nicht mehr davon abhängig, ob die Eltern sich offiziell das Jawort gegeben hatten oder nicht. Diese Gleichbehandlung war der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an die Politik gewesen. Vorher konnten Kinder aus einer Ehe länger Unterhalt beanspruchen als die aus einer Beziehung ohne Trauschein. Das hat Folgen, wenn ein Mann zum Beispiel in einer neuen Partnerschaft mit Kind lebt - denn in erster Linie wird nun der zur Verfügung stehende Unterhalt dem Kind aus der alten Verbindung und dem aus der neuen zugeschlagen. Die Exfrau oder -partnerin könnte dann schnell leer ausgehen oder sehr wenig bekommen.
MEHR EIGENVERANTWORTUNG: Geschiedene Partner werden vom neuen Jahr an möglicherweise gezwungen sein, früher wieder arbeiten zu gehen. Sie sollen schneller wieder selbst für ihren Unterhalt sorgen, denn der Gesetzgeber will die «nacheheliche Eigenverantwortung» stärken. «Die Zahnarzthelferin, die den Zahnarzt heiratet und damit sozial und wirtschaftlich für immer aufsteigt - das wird es so nicht mehr geben», sagt Widder.
RÜCKKEHR IN DEN JOB: Auch wenn sie Kinder erziehen, müssen sich Mütter und Väter künftig schneller um eine Rückkehr in ihren Job kümmern. Bislang erhalten nicht verheiratete Unterhaltsempfänger bis zu drei Jahre Betreuungsunterhalt - anschließend müssen sie wieder arbeiten gehen, wenn das nicht «grob unbillig» ist, wie das Ministerium es formuliert. Geschiedene Unterhaltsempfänger dagegen müssen derzeit erst dann wieder erwerbstätig werden, wenn das Kind acht Jahre alt ist. Das wird sich nun ändern, denn beide Fälle werden nun gleich behandelt.
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