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Stichwörter: Unterhaltsrecht
Freitag, 9. November 2007

Kinder statt Frauen zuerst: Das neue Unterhaltsrecht kommt

Berlin/Bochum (dpa/tmn) - Mütter und Väter müssen nach einer Trennung bald neu rechnen. Denn das neue Unterhaltsrecht, das der Bundestag am Freitag (9. November) beschlossen hat, soll schon mit Beginn des neuen Jahres zur Grundlage der Unterhaltsbemessung werden.


Berlin/Bochum (dpa/tmn) - Mütter und Väter müssen nach einer Trennung bald neu rechnen. Denn das neue Unterhaltsrecht, das der Bundestag am Freitag (9. November) beschlossen hat, soll schon mit Beginn des neuen Jahres zur Grundlage der Unterhaltsbemessung werden.

Das Regelwerk gibt Kindern bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Kuchens den Vorrang - der Nachwuchs wird im Vergleich zu den Müttern bessergestellt. Diesen bürdet der Gesetzgeber künftig mehr «Eigenverantwortung» auf: Sie sollen wieder früher arbeiten gehen.

«Auch eine zweite Ehe muss ein Chance haben. Auch für sie muss Geld übrig bleiben» - so fasst Jürgen Widder, Fachanwalt für Familienrecht aus Bochum, wesentliche Auswirkungen der neuen Regelung zusammen. «Bislang mussten viele Unterhaltszahler damit rechnen, mit der Hypothek der ersten Ehe in der neuen Partnerschaft nicht mehr auf einen grünen Zweig zu kommen.»

WER IST VON DEN NEUERUNGEN BETROFFEN? Das neue Recht erfasst nicht nur jene Eltern, deren Partnerschaft mit Beginn des neuen Jahres auseinandergeht. Es kommt auch bei allen «Altfällen» zur Anwendung - es sei denn, dies ist für den Unterhaltsberechtigten unzumutbar, sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin. Die Details müssen in dieser Sache aber jeweils die Gerichte klären.

BERECHNUNG NACH RANGFOLGE: Im Mittelpunkt der Unterhaltsberechnung steht wie bislang der sogenannte Rang. Die Rangliste gibt die Reihenfolge an, nach welcher das zur Verfügung stehende Geld verteilt wird. Denn meist reicht das Vermögen oder Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle, erläutert Ingrid Groß, die den Familienrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins in Berlin leitet. «Der obere Rang muss immer erst voll befriedigt werden, bevor an die Personen im nachfolgenden etwas verteilt wird.»

VORRANG FÜR DIE KINDER: Bei der Aufteilung erhalten die minderjährigen Kinder künftig den Vortritt. Denn sie nehmen den ersten Rang nun allein ein. Die Ex-Partner als Unterhaltsempfänger werden - das ist eine Neuerung - in die zweite Klasse herabgestuft. Vorher hatten Ehepartner - ob geschieden oder aktuell - dieselben Ansprüche wie die Kinder. Zudem werden alle Kinder künftig unterhaltsrechtlich gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie der ersten, zweiten oder dritten Ehe oder einer Verbindung ohne Trauschein entstammen.


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