Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 27. Dezember 2007

Kind setzt Baum in Brand - Mieter muss nicht immer haften

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn der Weihnachtsbaum brennt und die Wohnung beschädigt, können Vermieter vom Mieter nur bei grober Fahrlässigkeit die Schadenshaftung verlangen.

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn der Weihnachtsbaum brennt und die Wohnung beschädigt, können Vermieter vom Mieter nur bei grober Fahrlässigkeit die Schadenshaftung verlangen.

Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und einfache, naheliegende Überlegungen nicht anstellt, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin und beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 104/05).

In dem Fall war durch einen entflammten Weihnachtsbaum ein Brandschaden von rund 218 000 Euro entstanden. Das Gericht sah allerdings keine grobe Fahrlässigkeit im Verhalten des Au-pair-Mädchens der Mieter. Die Frau hatte dem fünfjährigen Sohn eine Wunderkerze angezündet. Der war mit der brennenden Kerze zum Weihnachtsbaum gelaufen, der sofort Feuer fing. Grundsätzlich könne die Gebäudeversicherung des Vermieters in solchen Fällen nicht von der Haftpflicht des Mieters den Schadensersatz verlangen - das habe der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: IV ZR 273/05). Regressforderungen seien nur bei grober Fahrlässigkeit möglich.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>