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Mittwoch, 20. Februar 2008

Kein Mitverschulden eines Neunjährigen bei Fahrradunfall

Köln (dpa/tmn) - Einen neunjährigen Radfahrer trifft bei einem Verkehrsunfall kein Mitverschulden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, wie die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.

Köln (dpa/tmn) - Einen neunjährigen Radfahrer trifft bei einem Verkehrsunfall kein Mitverschulden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, wie die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.

Nach Meinung der Richter sind Kinder unter zehn Jahren regelmäßig im fließenden Straßenverkehr überfordert, da sie die besonderen Gefahren des motorisierten Verkehrs kaum einschätzen können (Az.: 24 W 13/07).

Das Gericht gab mit seinem Spruch einer Autofahrerin die Alleinschuld an einem Verkehrsunfall, an dem ein neunjähriger Junge beteiligt war. Das Kind wollte mit seinem Fahrrad eine Straße überqueren und stieß dabei mit dem herannahenden Pkw zusammen. Die Fahrerin war der Meinung, der Neunjährige hätte nicht einfach die Straße überqueren dürfen, so dass ihn zumindest ein Mitverschulden treffe. Das OLG lehnte dies ab: Der Unfall sei geprägt von der typischen Gefahrensituation, die entsteht, wenn ein Kind bei fließendem Verkehr eine Fahrstraße überquert. Daher hafte die Autofahrerin alleine.


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