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Dienstag, 2. Januar 2007

Kein höherer Unterhalt bei Karrieresprung nach Trennung

Zweibrücken (dpa) - Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von einem Karrieresprung ihres Ex-Ehemannes profitieren. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Urteil.

Zweibrücken (dpa) - Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von einem Karrieresprung ihres Ex-Ehemannes profitieren. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Urteil.

Das mit der Beförderung verbundene höhere Gehalt habe die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt und sei damit ohne Einfluss auf die Höhe des nachehelichen Unterhalts (Az.: 2 UF 249/05). Das Gericht hob damit eine Amtsgerichtsentscheidung auf, der zufolge die Frau nach einer Beförderung ihres Ex-Mannes 21 Jahre nach der Trennung höhere Zahlungen fordern durfte.

Das OLG sah für die erhöhten Unterhaltsforderungen jedoch keine rechtliche Grundlage. Nach geltendem Recht solle eine Ehefrau nach einer Scheidung zwar noch von den Entwicklungen profitieren, die bereits das Eheleben geprägt hätten. Dazu könnten durchaus zu erwartende Beförderungen zählen. Sie müssten sich allerdings schon während der Ehe abgezeichnet haben. Nach 21 Jahren könne davon keine Rede mehr sein.


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