Suche:
Stichwörter:
Freitag, 16. November 2007

Kassen bezahlen künftig Hautkrebsvorsorge

Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig die Hautkrebs-Früherkennung. Versicherte ab 35 Jahre können sich alle zwei Jahre untersuchen lassen. Diesen Beschluss teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen in Berlin mit.

Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig die Hautkrebs-Früherkennung. Versicherte ab 35 Jahre können sich alle zwei Jahre untersuchen lassen. Diesen Beschluss teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen in Berlin mit.

«Mit dieser Entscheidung trägt der Gemeinsame Bundesausschuss der Tatsache Rechnung, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden kann. Davon sollen möglichst viele Patienten profitieren», sagte der Ausschuss- Vorsitzende Rainer Hess.

Spätestens nach fünf Jahren soll der Erfolg der Hautkrebs-Früherkennung überprüft werden. Die Entscheidung fiel nach einem Projekt «Hautkrebs-Screening in Schleswig-Holstein». Die Früherkennung können Hautärzte und spezialisierte Hausärzte vornehmen. Jährlich erkranken in Deutschland etwa 120 000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs. Am sogenannten malignen Melanom, einer besonders gefährlichen Krebserkrankung, sterben in Deutschland etwa 2000 Menschen im Jahr.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>