Suche:
Stichwörter:
Montag, 26. Februar 2007

Immobilienkauf: Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche

Hamburg (dpa/gms) - Beim Kauf einer Immobilie fällt nur auf deren unmittelbaren Wert die Grunderwerbsteuer an. Darauf macht der von fünf Notarkammern getragene Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg aufmerksam.

Hamburg (dpa/gms) - Beim Kauf einer Immobilie fällt nur auf deren unmittelbaren Wert die Grunderwerbsteuer an. Darauf macht der von fünf Notarkammern getragene Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg aufmerksam.

Demnach zählen miterworbene bewegliche Gegenstände nicht dazu. Wer mit der Wohnung zum Beispiel eine Einbauküche, eine Sauna, Gartenmöbel oder Heizöl im Tank kauft, kann diese Posten vom Gesamtpreis abziehen, wenn es ums Ermitteln der Bemessungsgrundlage für die Steuer geht.

Damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt, muss der Käufer den Notar auf die Gegenstände hinweisen. Dann kann dieser in den Vertrag einen separaten Kaufpreisteil aufnehmen, der deren Zeitwert ausweist. Auf andere Vereinbarungen sollte verzichtet werden: Sie werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt, warnen die Notare.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>