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Mittwoch, 14. Februar 2007

«Holzklasse» statt Chefarztbehandlung

Hamburg/Bonn (dpa/gms) - Während die private Krankenversicherung (PKV) bisher vor allem gut verdienenden und gesunden Menschen offen stand, soll sich nach dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform theoretisch jeder Bundesbürger privat versichern können.


Hamburg/Bonn (dpa/gms) - Während die private Krankenversicherung (PKV) bisher vor allem gut verdienenden und gesunden Menschen offen stand, soll sich nach dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform theoretisch jeder Bundesbürger privat versichern können.

Doch in der Praxis wird das nicht unbedingt zu Vorteilen führen, befürchten Experten: So könnte der geplante neue Basistarif wohl eher die «Holzklasse» der PKV werden, und die Unternehmen kündigen schon jetzt Beitragserhöhungen an. Verbraucherschützer raten daher zum Abwarten.

Eigentlich klingt es verlockend: Ab 2009 sind die Versicherer laut Bundesgesundheitsministerium «verpflichtet, einen Basistarif zu bezahlbaren Prämien anzubieten». Der Leistungskatalog muss mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein. Die Beiträge dürfen die Höchstbeträge der gesetzlichen Kassen - derzeit rund 500 Euro im Monat - nicht überschreiten. Ablehnen dürfen die privaten Versicherer im Basistarif niemanden, die Gesundheitsprüfung entfällt.

Die bislang in der PKV Versicherten dürfen allerdings nur in einem schmalen Zeitfenster von sechs Monaten ab dem 1. Januar 2009 in den Basistarif wechseln - oder dann, wenn sie in finanzielle Not geraten. Schon vom 1. Juli 2007 an müssen die Versicherungen aber Menschen aufnehmen, die gar nicht versichert sind - jedenfalls dann, wenn diese früher in der PKV waren oder selbstständig tätig sind. Sie werden dann in den so genannten Standardtarif aufgenommen, der ab 2009 mit dem Basistarif verschmilzt. «Den gibt es jetzt schon», sagt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. «Ohne Not allerdings wechselt da keiner rein.»

Denn der Standardtarif, in den bislang nur über 55-Jährige Versicherte wechseln können, sieht für ärztliche Leistungen nur Gebühren bis zum 1,7-fachen Gebührensatz vor - und nicht wie für andere Privatpatienten bis zum 2,3-fachen Satz. «Da kann es sein, dass der Arzt Sie gar nicht behandelt», sagt Elß. Die Patientenberaterin empfiehlt daher PKV-Versicherten, die ihren bisherigen Tarif nicht mehr bezahlen könnten: «Lieber den normalen Versicherungsumfang behalten und bei einzelnen Leistungen abspecken» - etwa beim Einzelzimmer oder bei der Chefarztbehandlung.


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