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Mittwoch, 13. Dezember 2006

Höhere Erbschaftssteuern auf Immobilien für 2007

Nürnberg (dpa/gms) - Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. Experten erwarten für 2007 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Erbschaftsteuer.


Nürnberg (dpa/gms) - Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. Experten erwarten für 2007 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Erbschaftsteuer.

Bislang müssen für Häuser und Wohnungen deutlich weniger Steuern gezahlt werden als für Barvermögen. «Das wird sich ändern», sagte Martin Weißpfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht.

«Bisher wurden Immobilien mit im Schnitt nur gut 50 Prozent des Verkehrswertes sehr zurückhaltend bewertet.» Künftig sei ein Satz zwischen 80 und 85 Prozent zu erwarten. «Das macht schon einen Riesenunterschied», sagte Weißpfenning. Entsprechend höher wird dann auch die Erbschaftssteuer ausfallen.

Im Großteil der Fälle, in dem nur ein Haus mit durchschnittlichem Verkehrswert vererbt wird, besteht allerdings kein Grund zur Sorge: Die bisher gültigen Freibeträge werden sicher nicht zu Ungunsten der Erbenden verändert - eher ist zu erwarten, dass sie noch leicht angehoben werden. So stehen bisher jedem erbenden Kind 205 000 Euro steuerfrei zu. Wird ein Haus im Wert von 400 000 Euro an zwei Kinder vererbt, müssen beide also überhaupt nichts bezahlen.

Hintergrund der absehbaren Änderungen ist ein langjähriger Streit darüber, ob es verfassungsrechtlich zu akzeptieren ist, Immobilien bei den Erbschaftssteuern anders zu behandeln als übriges Vermögen. Der Bundesfinanzhof in München hat sich bereits 2002 an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um das klären zu lassen (Az.: II R 61/99). «Es ist schon eine Zumutung, dass das Urteil immer noch nicht gefallen ist», kritisierte Prof. Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München.

Wegen der zu erwartenden höheren Erbschaftssteuern steige die Zahl der vorzeitigen Übertragung von Immobilien bereits, sagte Groll. «Viele Eltern fühlen sich unter Druck und überschreiben ihr Haus den Kindern nur aus Steuerspargründen.» Eine solche Entscheidung sollte aber gut überlegt sein. Häufig drängten Kinder ihre Eltern sogar, Haus oder Wohnung vorzeitig zu übertragen. Dabei sei aber zu bedenken, dass die eigene finanzielle Absicherung im Alter dadurch nicht gefährdet werden dürfe.


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