Grundlagen des Erbschaftssteuerrechts sind verfassungswidrig
Trotz der Verfassungswidrigkeiten gilt das derzeitige Erbschaftssteuerrecht jedoch ausnahmsweise zunächst fort. Der Gesetzgeber muss aber bis zum 31.12.2008 für eine verfassungsgemäße Regelung sorgen, die sich bezüglich der Bemessung an dem Verkehrswert der Erbschaftsgegenstände orientiert.
Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006, Az. 1 BvL 10
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