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Stichwörter: eBayHehlerei
Freitag, 28. September 2007

Gestohlene Ware bei eBay ersteigert - Freispruch

In diesem Fall liegt laut Gericht kein Vorsatz vor, auch, weil der erzielte Preis sich im Rahmen vergleichbarer eBay-Angebote hielt. Dass die Versteigerung mit einem Euro Mindestgebot begann, werteten die Richter - da dies bei eBay üblich ist - nicht als Indiz für Hehlerei, ebensowenig wie den Umstand, dass der Verkäufer eine polnische Adresse hatte. Anders könnte der Fall bei einer sogenannten Sofortkaufoption mit einem sensationellen Preis liegen. Da müsse man sich nach den Gründen erkundigen, mahnte Heidrich: «Wenn da keine plausible Antwort kommt, sollte man die Finger davon lassen.»


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