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Freitag, 22. September 2006

Gesetzliches Erbrecht fuer Schwiegerkinder

Wer die Erbeinsetzung nicht vom Bestand der Ehe abhängig machen möchte, muss dies eindeutig formulieren. Doch auch wenn eine solche Abhängigkeit bestehen soll und formuliert wurde, können sich weitergehende Fragen ergeben.

Soll die Zuwendung nur dann entfallen, wenn die Scheidung bereits vor dem Tod des Erblassers eintritt oder wird die Zuwendung auch dann unwirksam, wenn die Scheidung erst nach dem Erbfall eintritt? Auch hier ist eine eindeutige Formulierung gefragt, die Auslegungsbedarf und damit Streitpotenzial vermeidet.

Die Notarkammern empfehlen:

Bei der Einsetzung eines Schwiegerkindes als Erben oder Vermächtnisnehmer ist eine Vielzahl von Fragen zu klären. Die Anforderungen an die Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages sind aufgrund der zugrundeliegenden Motivlage äußerst komplex. Nehmen Sie daher die Beratung eines Notars in Anspruch und lassen Sie Ihr Testament notariell beurkunden – dies ist der sicherste und kostengünstigste Weg, um Ihre individuellen erbrechtlichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Haben Sie bereits ein handschriftliches Testament errichtet, lassen Sie durch einen Notar Ihrer Wahl prüfen, ob auf der Grundlage der geänderten Rechtsprechung Ihre Motive hinreichend umgesetzt sind.

 

Pressemitteilung des Presseverbundes der Notarkammern in den neuen Ländern (Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) vom 17.07.06

 

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