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Stichwörter: KindergeldWerbungskosten
Montag, 26. November 2007

Geschenk kann über Werbungskosten Kindergeld retten

Berlin (dpa/tmn) - Um das Kindergeld zu retten, kann sich jetzt noch der Kauf von Gegenständen lohnen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.


Manches Weihnachtsgeschenk kann sich steuermindernd auswirken

Berlin (dpa/tmn) - Um das Kindergeld zu retten, kann sich jetzt noch der Kauf von Gegenständen lohnen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.

Denn wenn die Nebeneinkünfte eines Kindes in der Ausbildung die Grenze von 7680 Euro pro Jahr übersteigen, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Mit dem Kauf von Arbeitsmitteln - das können zum Beispiel ein Computer oder Fachbücher sein - kann das Kind sein anzugebendes Einkommen senken und damit unter der Kindergeldgrenze beim Einkommen bleiben.

Manches Weihnachtsgeschenk kann sich dabei steuermindernd auswirken. Denn abschreiben dürfen Kinder auch «geschenkte Wirtschaftsgüter», wenn sie vornehmlich beruflich zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Das gelte selbst dann, wenn die Rechnung auf die Eltern lautet, erläutert Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Manche Ausgabe zahlt sich auf diese Weise doppelt aus.


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