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Freitag, 28. März 2008

Gericht: Heizungsregler sind Gemeinschaftseigentum

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern muss die Eigentümergemeinschaft tragen. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall, auf den der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 8 W 404/07).


Denn alle Einrichtungen zur Regelung der Heizung dienten auch dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer in einem Haus. Die Kosten für die Reparatur von Thermostat-Ventilen musste der Eigentümer daher nicht allein tragen.

Er ließ in dem Fall die defekten Ventile seiner Fußbodenheizung reparieren. Die Handwerkerrechnung von rund 1500 Euro wollte er sich von der Eigentümergemeinschaft ersetzen lassen. Diese verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Heizung und die Ventile seien nicht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Die Richter entschieden aber, diese Einrichtungen seien kein «Sondereigentum» des einzelnen Wohnungseigentümers. Für die Reparatur müsse daher die Gemeinschaftskasse aufkommen.


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